Das Motorrad
- Sie sollen über eine eigene Maschine verfügen.
- Motorrad ab Baujahr 1985 (Touren- oder Sportmotorrad).
- Das Fahrzeug muss nicht zugelassen oder versichert sein.
- Entfernen der Rückspiegel ist Pflicht (der Blinker empfehlenswert).
- Überkleben der Scheinwerfer mit Klebeband ist Pflicht (um Glassplitter zu vermeiden).
- Reifen und Bremsen sollen in bestem Zustand sein.
- Slicks sind zugelassen, ausser Gegenbescheid.
- Auspuffanlagen (s. gültige Lärmbegrenzung).
Die Fahrerausrüstung
- Obligatorische Sicherheitsausrüstung: Lederkombi (einteilig - jedoch zweiteilig mit Reissverschluss versehen wird toleriert), integraler Helm, Lederhandschuhe und Leder- stiefel;
- Das Tragen eines Rückenprotektors wird empfohlen.
- Im Falle eines Sturzes bieten andere Arten von Textilkleidung - selbst wenn sie mit Protektoren ausgestattet sind - nicht ausreichend Schutz, und sind deswegen nicht zugelassen.